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   LSG Bayern, 27.10.2004 - L 20 RJ 552/99   

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https://dejure.org/2004,21988
LSG Bayern, 27.10.2004 - L 20 RJ 552/99 (https://dejure.org/2004,21988)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27.10.2004 - L 20 RJ 552/99 (https://dejure.org/2004,21988)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27. Oktober 2004 - L 20 RJ 552/99 (https://dejure.org/2004,21988)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf eine Versichertenrente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Ausnahme von den Pflichtbeitragszeiten vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit für Versicherte; Erfordernis der durchgehenden Belegung vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit für Versicherte; Erforderliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 05.04.2000 - B 5 RJ 50/98 R

    Verletzung der Beratungspflicht durch Rentenversicherungsträger bei freiwilliger

    Auszug aus LSG Bayern, 27.10.2004 - L 20 RJ 552/99
    Damit hat die LVA Berlin, deren Handeln sich die Beklagte zurechnen lassen muss (SozR 1200 § 14 Nr. 20), eine dem Kläger gegenüber bestehende Beratungspflicht verletzt (§ 14 Satz 1 SGB I - s.a. BSG Urteile vom 05.04.2000 - B 5 RJ 50/98 R = SozR 3-1200 § 14 Nr. 29 - und vom 17.08.2000 - B 13 RJ 87/98 R -).

    Fraglich ist in solchen Fällen aber, ob die Pflichtverletzung der Versicherungsträger für den Nachteil der Versicherten kausal war (vgl BSG Urteile vom 17.08.2000 - B 13 RJ 87/98 R - und vom 05.04.2000 - B 5 RJ 50/98 R -).

    Im Hinblick auf die Entscheidungen des BSG vom 05.04.2000 - B 5 RJ 50/98 R und vom 17.08.2000 - B 13 RJ 87/98 R - hat der Senat keinen Anlass gesehen, die Revision zuzulassen.

  • BSG, 17.08.2000 - B 13 RJ 87/98 R

    Anwartschaftserhaltung bei Erwerbsunfähigkeitsrente, Beratungspflicht des

    Auszug aus LSG Bayern, 27.10.2004 - L 20 RJ 552/99
    Damit hat die LVA Berlin, deren Handeln sich die Beklagte zurechnen lassen muss (SozR 1200 § 14 Nr. 20), eine dem Kläger gegenüber bestehende Beratungspflicht verletzt (§ 14 Satz 1 SGB I - s.a. BSG Urteile vom 05.04.2000 - B 5 RJ 50/98 R = SozR 3-1200 § 14 Nr. 29 - und vom 17.08.2000 - B 13 RJ 87/98 R -).

    Fraglich ist in solchen Fällen aber, ob die Pflichtverletzung der Versicherungsträger für den Nachteil der Versicherten kausal war (vgl BSG Urteile vom 17.08.2000 - B 13 RJ 87/98 R - und vom 05.04.2000 - B 5 RJ 50/98 R -).

    Im Hinblick auf die Entscheidungen des BSG vom 05.04.2000 - B 5 RJ 50/98 R und vom 17.08.2000 - B 13 RJ 87/98 R - hat der Senat keinen Anlass gesehen, die Revision zuzulassen.

  • BSG, 15.12.1994 - 12 RK 55/93

    Rentenversicherung - Beiträge

    Auszug aus LSG Bayern, 27.10.2004 - L 20 RJ 552/99
    Für die Entrichtungsjahre ab 01.01.1992 gilt die Fristenregelung des § 197 Abs. 2 SGB VI iVm § 198 SGB VI, während für Beitragszahlungen für den Zeitraum vor dem 01.01.1992 die §§ 1418 ff RVO anzuwenden sind (BSG SozR 3-2600 § 197 Nr. 1).
  • BSG, 24.07.1985 - 10 RKg 18/84

    Rückwirkende Gewährung von Kindergeld an eine verwitwete Ehefrau eines

    Auszug aus LSG Bayern, 27.10.2004 - L 20 RJ 552/99
    Damit hat die LVA Berlin, deren Handeln sich die Beklagte zurechnen lassen muss (SozR 1200 § 14 Nr. 20), eine dem Kläger gegenüber bestehende Beratungspflicht verletzt (§ 14 Satz 1 SGB I - s.a. BSG Urteile vom 05.04.2000 - B 5 RJ 50/98 R = SozR 3-1200 § 14 Nr. 29 - und vom 17.08.2000 - B 13 RJ 87/98 R -).
  • BSG, 17.02.1998 - B 13 RJ 79/95 R

    Heilung von Mängeln bei der Zustellung der Revisionsbegründung - Beginn der

    Auszug aus LSG Bayern, 27.10.2004 - L 20 RJ 552/99
    Es kommt für die Anwendung von § 241 Abs. 2 Satz 2 SGB VI allein darauf an, ob der Kläger auf Grund eines solzialrechtlichen Herstellungsanspruch so zu stellen ist, als ob er die fehlenden Beiträge noch zahlen dürfte (BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 60).
  • LSG Bayern, 26.08.1998 - L 20 RJ 209/96
    Auszug aus LSG Bayern, 27.10.2004 - L 20 RJ 552/99
    Nach Auffassung des erkennenden Senats (vgl auch Urteil vom 26.08.1998 - L 20 RJ 209/96 -) kommt es für die Prüfung der Berechtigung zur freiwilligen Versicherung im Rahmen des § 1420 Abs. 2 RVO auf den Zeitraum an, für den die Beiträge entrichtet werden.
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